Lieferungen nach ADR

 

 

  • Selbstverständlich sind wir mit allen Richtlinien und Vorgaben nach ADR für private Transporte vertraut und liefern auch diese Güter für Sie aus. Gerade für diesen empfindsamen Bereich des Transports gibt es zahlreiche gesetzliche Bestimmungen, die es dringend einzuhalten gilt. Verschiedenste Stoffe, Gemische, Gemenge und Lösungen gehören zu den sogenannten „dangerous goods“ und werden von uns sicher befördert. Denn dies ist Zweck all der Vorschriften. Eine sichere Abwicklung der Gefahrendiensttransporte, um Unfälle zu vermeiden. Die entsprechende Kennzeichnung der Transporte dient auch der schnellen Erkennung durch Rettungskräfte, falls doch ein Unglücksfall eintritt. Beachten Sie für diese besonderen Lieferungen bitte sämtliche Warnhinweise, Informationen und informieren Sie sich auch selbständig über die Warentransportsicherung. Wir können zum Schutz ausschließlich korrekt gekennzeichnete und verpackte Waren dieser Art annehmen. Alle notwendigen ADR Schulungsbescheinigungen liegen für unsere Fahrer vor und werden auch immer wieder aufgefrischt.